Datenschutzordnung der
Privilegierte Schützengesellschaft Zwingenberg 1578-1969 e.V.
Informationen für Mitglieder über die Datenverarbeitung
(Art. 12, 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)
(1) Art der Daten
Die Privilegierte Schützengesellschaft Zwingenberg 1578-1969 e.V.
verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO) seiner Mitglieder in automatisierter und nicht automatisierter
Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person =
betroffene Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Vorliegend handelt es sich um folgende personenbezogene
Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum,
Bankverbindung, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein.
(2) Pflichtdaten
Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten
zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der übrigen Daten ist freiwillig; sie sind für die
Mitgliedschaft beim Verein nicht erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der freiwilligen Daten ist Art. 6 Abs. 1 a)
DSGVO (Verarbeitung aufgrund Einwilligung).
(3) Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Vereinsvorstand (E-Mail: datenschutz(at)psg-zwingenberg.de.);
(4) Datenschutzbeauftragter
Laut BDSG ist für die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten dann verpflichtend, wenn zumindestens 10 Personen
ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dabei ist egal, ob es sich hier um
Festangestellte, freie Mitarbeiter, Teilzeitbeschäftigte oder Ehrenamtliche handelt.
Ein Datenschutzbeauftragter ist für die Privilegierte Schützengesellschaft Zwingenberg 1578-1969 e.V.
nicht zu benennen.
c) Soweit ein mittelbares oder unmittelbares Mitglied konkrete Bedenken hinsichtlich der für seine gespeicherten
personenbezogenen Daten hat, hat er das Recht, sich an den Vorstand zu wenden. Dieser hat die Pflicht, den Bedenken
nachzugehen und dem Mitglied über die Feststellungen schriftlich zu berichten.
(5) Zwecke der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung genannten Zwecke und
Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung des Sports und zu Zwecken der
Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. In diesem Zusammenhang werden die Daten Vorstandsmitgliedern und sonstigen
Bevollmächtigten soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Funktion und Aufgaben beim Verein erfordern.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses). Sofern sich die Datenverarbeitung
auf andere Rechtsgrundlagen stützt, wird dies in dieser DSO an den entsprechenden Stellen erwähnt.
(6) Übermittlung von Daten an Dritte (Art. 4 Nr. 10 DSGVO)
Als Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten an diesen:
Kontaktdaten des Vereinsvorstandes und möglicherweise die der Übungsleiter.
(7) Übermittlung an Hessischen Fachverband
Als Mitglied folgendem hessischem Fachverband übermittelt der Verein die unter (1) aufgeführten personenbezogenen Daten
seiner Mitglieder an den Hessischen Schützenverband.
Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am Sportbetrieb, den der
jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Teilnahme an Meisterschaften, Rundenwettämpfe,
Erlangung von Sportabzeichen, Lizenzen, Ehrennadeln usw.
(8) Veröffentlichung von Fotos und Berichten
a) Im Zusammenhang mit seinen Öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Meisterschaften Feste) darf der Verein
ohne Einwilligung der betroffenen Personen
insbesondere
- Teilnehmerlisten / Mannschaftsaufstellungen;
- Fotos von der Veranstaltung, auch wenn Teilnehmer oder Zuschauer erkennbar sind;
- Berichte und Ergebnisse;
- Ergebnislisten
aushängen, im Internet (z.B. auf seiner Homepage und bei Facebook, Twitter ...) und seiner Vereinszeitung veröffentlichen
sowie an Print- und Online-Zeitungen /-Medien übermitteln. Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG)
zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.
b) Einzelbilder von Zuschauern werden nicht veröffentlicht / übermittelt. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf
bestimmte Personen hinweisen, werden dabei höchstens und soweit jeweils erforderlich Vor- und Familienname, Verein,
Altersklasse sowie Funktion im Verein / Bezirk veröffentlicht /übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten
Ergebnis Vor- und Familienname sowie Verein und Altersklasse.
c) Die vorgenannten Regelungen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, auf die er zur
Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Aufgaben angewiesen ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs.
1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses). Hilfsweise kommt als weitere Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 f)
DSGVO in Betracht: Die Datenverarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich; die
Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen demgegenüber nicht.
d) In sonstigen Fällen - insbesondere bei nicht Öffentlichen Veranstaltungen - veröffentlicht / übermittelt der Verein Fotos,
Berichte, Listen etc. nur mit Einwilligung der betroffenen Personen (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
(9) Übermittlung von Mitgliederlisten mit personenbezogenen Daten
Mitgliederlisten werden an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder nur herausgegeben, soweit deren
Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die
Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt,
werden ihm die notwendigen Daten gegen die schriftliche Verpflichtung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige
Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, gelöscht
werden.
(10) Übermittlung von Listen mit personenbezogenen Daten
Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese
Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben. Eine
darüber hinausgehende Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer
(Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO).
(11) Löschung der Daten
Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die
Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins nicht mehr benötigt werden und keine
gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
(12) Rechte der betroffenen Personen
Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten
personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO),
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die
Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) bei den in (3)genannten
Verantwortlichen geltend gemacht werden.
(13) Einwilligungen
Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder
per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine
bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) bei den in (3)
genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung
bleibt vom Widerruf unberührt.
(14) Beschwerderecht
Den Vereinsmitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins, sich an den Vorstand der
Privilegierten Schützengesellschaft Zwingenberg 1578-1969 e.V.
zu wenden.
Quelle : Landessportbund Hessen e.V